Nachtrag: 22.08.2016
Sitzung: 05.09.2016 AVR/0017/2016
Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 22.08.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
(zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2495/2016
Der AVR
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
1. Der Rat erkennt den Gesamtbedarf zur Durchführung der Landtagswahl und der Bundestagswahl 2017 i.H.v. 3.783.000 EUR an.
2. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilplan 0211 – Wahlen in den Teilplanzeilen 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.