Nachtrag: 22.08.2016

Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 22.08.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)
(zugesetzt)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Beschluss:

1.    Der Rat erkennt den Gesamtbedarf zur Durchführung der Landtagswahl und der Bundestagswahl 2017 i.H.v. 3.783.000 EUR an.

 

2.    Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 2016/2017 im Teilplan 0211 – Wahlen in den Teilplanzeilen 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 veranschlagt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.