Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) entschieden und genehmigt durch die Bezirksvertretung, dass dem Stadtentwicklungsausschuss empfohlen wird, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach
§ 9 Absatz 2a BauGB (Erhaltung oder Entwicklung zentraler
Versorgungsbereiche) für das Gebiet zwischen der Humboldtstraße oberhalb des
Parkhauses (Flurstück 731) in südlicher Richtung bis zur Ecke Theodor-Heuss-Straße
134 bis 136, hier entlang in östlicher Richtung bis Theodor-Heuss-Straße 59,
dann entlang der südwestlich verlaufenden Grundstücksgrenze (Flurstücke 910 und
127) in nordwestlicher Richtung zurück bis zur Ecke des Parkhauses, dann in
westliche Richtung entlang der Flurstücksgrenze 731 bis zur Humboldtstraße in
Köln-Porz-Finkenberg –Arbeitstitel: Humboldtstraße in Köln-Porz-Finkenberg– aufzustellen
mit dem Ziel, Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten im Sinne der "Kölner Sortimentsliste" vom 17.12.2013
auszuschließen. Das Plangebiet ist circa 47 600 m² groß.
Alternative:
keine
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.
Ja 11 Stimmen SPD,
Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Eberle (Linke), Herr
. Geraedts
(AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Enth. 7 Stimmen CDU