Beschluss:

1)         Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit an städtischen Grundschulen in städtischer Trägerschaft zu bestätigen (vgl. Ratsbeschluss KSD 0369/007) und für die folgenden Grundschulen ab Schuljahr 2017/18 und 2018/19 wie folgt zu ändern:

Zum Schuljahr 2017/18:

·         GGS Loreleystraße Neustadt/Süd, Änderung der Zügigkeit von 1.5 auf 2 Züge

·         GGS Balthasarstraße, Neustadt/Nord Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         Ketteler-Schule, GGS Ketteler Straße, Meschenich, mit Teilstandort in Immendorf, Änderung der Zügigkeit von 5,5 auf 5 Züge

·         GGS Bachemer Straße Lindenthal, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Olympiaschule, GGS Neue Sandkaul, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 5 Züge

·         Pater-Delp-Schule, KGS Im Kamp, Widdersdorf, Änderung der Zügigkeit von 2 auf 3 Züge

·         KGS Everhardstraße, Ehrenfeld, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         GGS Nibelungenstraße, Mauenheim, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 3 Züge

·         KGS Kupfergasse, Urbach, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

·         KGS Langemass, Mülheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 3 Züge

·         KGS Friedlandstraße, Holweide, Änderung der Zügigkeit von 2,5 auf 2 Züge

·         Regenbogenschule, GGS Dellbrücker Hauptstraße, Dellbrück von 3,5 auf 4 Züge

·         KGS Thurner Straße, Dellbrück, Änderung der Zügigkeit von 4,5 auf 4 Zug

 

Zum Schuljahr 2018/19:

·         Freinet-Schule, GGS Dagobertstraße, Altstadt/Nord, Änderung der Zügigkeit von 1,5 auf 2 Züge

·         KGS Fußfallstraße, Merheim, Änderung der Zügigkeit von 4 auf 5 Züge

 

2)    Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

3)    Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig empfohlen.