Beschluss:
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt den Verkehrsausschuss zu prüfen, ob während der Umbauphase in der Innenstadt von Porz die Einführung der Parkscheibe für die bewirtschafteten Parkplätze möglich ist.
Alternativ ist die Parkraumbewirtschaftung so zu
optimieren, dass der Parkdruck während der Umbauphase möglichst niedrig gehalten
wird.
Das ermittelte Ergebnis ist der Bezirksvertretung vor
Inbetriebnahme vorzustellen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
In einem Beschluss des Verkehrsausschusses aus dem Jahre 2012 wurde festgelegt, dass in Köln generell keine Parkscheibenregelung umzusetzen ist. Für das gesamte Stadtgebiet gibt es eine einheitliche und erfolgreiche Grundsatzlösung mit Parkscheinautomaten.
Durch die Parkscheine ist die eindeutige und sowohl für den Fahrzeugführer als auch für die Verkehrsüberwachung nachvollziehbare Parkdauer angegeben.
Gemäß § 13 II Satz 1 Nr. 2 StVO muss die Parkscheibe auf den Beginn der nächsten halben Stunde nach Anhalten des Fahrzeuges eingestellt werden. Das bedeutet, dass die tatsächliche erlaubte Parkdauer der Zeit entspricht, die auf dem jeweiligen Zusatzzeichen angegeben wird plus der Zeit, die zwischen der tatsächlichen Ankunftszeit und der einzustellenden Ankunftszeit auf der Parkscheibe liegt. Also im ungünstigsten Fall, bei einer ausgeschilderten Parkdauer von z. B. einer Stunde, beträgt die erlaubte Parkdauer 60 Minuten plus die Zeit bis zur nächsten halben Stunde, im günstigsten Fall für den Verkehrsteilnehmer bis zu 90 Minuten.
Auch die Fehlbedienung der Parkscheibe bzw. gezielte Manipulation, z. B. durch mitlaufende Parkscheibenuhren ist dabei zusätzlich zu berücksichtigen. Daher wäre die Verkehrsüberwachung schwierig und müsste ausgeweitet werden. Durch die Überwachung soll gewährleistet werden, dass die Regelungen der städtischen Verkehrsentwicklungs- und Parkraumkonzepte auch in der Praxis umgesetzt und Verstöße im ruhenden Straßenverkehr als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden. Ziel ist es dabei, eine optimale Umschlagshäufigkeit, das heißt eine höhere Nutzungsfrequenz der städtischen Stellplätze zu erreichen und eine Belegung durch Dauerparker zu vermeiden. Die Sicherstellung einer punktgenau flächendeckenden Kontrolle des ruhenden Verkehrs mit Parkscheibe ist mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit wäre eine Parkscheibenregelung zwar geeignet, um Langzeitparker zu verdrängen. In der Relation des Aufwandes, das heißt zur sehr aufwändigen Verkehrsüberwachung und den darüber hinaus genannten Gründen, ist dies jedoch unangemessen. Die Parkscheibenregelung kann nicht umgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, während der Umbauphase in der Porzer Innenstadt die Höchstparkdauer an den betroffenen Parkscheinautomaten von derzeit vier auf zwei Stunden zu reduzieren. Hierdurch wird ein höherer Stellplatzumschlag erreicht, so dass der vorhandene Parkraum von der doppelten Anzahl von Stellplatznachfragern genutzt werden kann.