Beschluss: Kenntnis genommen

Im Rahmen der Prüfung von Trainingsbeleuchtungen auf städtischen Sportanlagen im vergangenen Jahr wurde festgestellt, dass folgende Trainingsbeleuchtungsanlage aus statischer, elektrotechnischer oder blitzschutztechnischer Hinsicht dringend erneuert oder instandgesetzt werden müssen:

 

-       Sportanlage Thuleweg, Platz 1 (Erneuerung)

-       Sportanlage Humboldtstr., Platz 1 (Erneuerung)

-       Sportanlage Ivenshofweg (Erneuerung)

-       Sportanlage St. Tönnies-Str. (Erneuerung)

-       Sportanlage Merheimer Str. (Erneuerung)

-       Sportanlage v.-Bodelschwingh-Str. (Sanierung)

-       Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg (Sanierung)

-       Sportanlage Kopernikusstr. (Sanierung)

 

Nachdem – soweit erforderlich - die entsprechenden politischen Beschlüsse zur Sanierung oder Erneuerung der Anlagen vorlagen, wurde die städtische Gebäudewirtschaft mit Hinweis auf die Dringlichkeit der Maßnahmen mit der Umsetzung der o. g. Maßnahmen beauftragt.

 

Dazu teilt die Gebäudewirtschaft aktuell Folgendes mit:

 

„Nach interner Prüfung teile ich Ihnen mit, dass die Planung der elektrotechnischen Anlagen durch eigene Mitarbeiter aus Kapazitätsgründen derzeit leider nicht möglich ist.

Um Ihrer Beauftragung dennoch durchführen zu können, beabsichtige ich die Erneuerung und Sanierung der betreffenden Anlagen durch einen externen Fachingenieur planen zu lassen. Ich werde seitens der Gebäudewirtschaft die Koordinierung im Rahmen der Projekt­steuerung/ Projektleitung wahrnehmen.

Hierbei sollen alle acht Aufträge zusammengefasst werden um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen. Hierzu wurde bereits in der letzten Sitzung am 05.07.2016 der Zuordnungskommission der Gebäudewirtschaft (ZOK) ein Ingenieurbüro ausgewählt, welches aber nach zwischenzeitlichen Abstimmungen nicht mehr für die Maßnahmen zur Verfügung steht. Ich werde daher kurzfristig in der nächsten ZOK-Sitzung die Zuordnung eines alternativen Büros anstreben.

Ich bitte zu beachten, dass die in Ihren Schreiben genannten Termine zur Fertigstellung der Anlagen Anfang September nicht einzuhalten sind, da alleine die Vergabezeit nach städtischen Richtlinien etwa einen Zeitraum von drei Monate in Anspruch nimmt. Weiterhin sind für die fünf Neuanlagen Bauanträge erforderlich, deren Bearbeitungszeit ebenfalls einen längeren Zeitraum benötigt.

 

Selbstverständlich bemühe ich mich um eine zügige Abwicklung, aber der Prozess: Planung-Baugenehmigung- Ausschreibung -Bauausführung-Abnahme erfordert einen entsprechenden zeitlichen Rahmen. Ich werde Ihnen dazu schnellstmöglich einen Terminplan vorlegen, der in Abstimmung mit dem planenden Ingenieurbüro erstellt wird.

 

Für die drei Sanierungsmaßnahmen kann die Umsetzung schneller erfolgen, da die Planungsleistungen weniger umfangreich sind, die Baugenehmigung entfällt und die Änderung der städtischen Vergaberichtlinien zum 01.09.2016 in zeitlicher Hinsicht positiv wirkt. Auch hierzu werde ich Ihnen schnellstmöglich einen Terminplan vorlegen.“

 

Über die Bezirkssportsachbearbeiter werden die Vereine über den Sachstand informiert. Im Rahmen der Kapazitäten wird versucht auf anderen Sportanlage Ersatzzeiten einzurichten. Einschränkungen sind allerdings absehbar und unvermeidbar.