Die Fraktionen der Bezirksvertretung
Rodenkirchen sprechen sich alle für die Alternative aus, sowie die Ziffer 3 der
Alternativbeschlussfassung wie folgt zu ändern:
…die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort
der Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit “noch nicht“ absehbarer … - Streichen!
Nutzungszeit „von maximal 5 Jahren“
zu errichten - Einfügen!
Sodann lässt der
Bezirksbürgermeister über die beantragten Änderungen abstimmen.
1.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt
folgende Änderungen in der Ziffer 3 der Alternativfassung:
Ziffer3
der Alternativfassung:
Der Rat der Stadt Köln
beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen am Standort der
Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit einer noch nicht
absehbaren Nutzungszeit von maximal 5
Jahren zu errichten. Dabei soll dennoch das nach Schulbauleitlinie der
Stadt Köln 2009 erforderliche Raumprogramm berücksichtigt werden. Die Nutzung
der Räume soll ab dem Schuljahr 2017/18 möglich sein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt:
Sodann lässt der
Bezirksbürgermeister Herr Homann über die geänderte Alternativbeschlussfassung
abstimmen.
2.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden geänderten
Beschluss zur Alternative zu fassen:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die temporäre Zügigkeitserweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen,
Sürther Straße 191, 50999 Köln-Rodenkirchen von 6 Zügen auf 8 Züge in der
Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 7 Züge in der Sekundarstufe II zum
Schuljahr 2017/18. Die Zügigkeit soll wieder auf 6 Züge in der Sekundarstufe I
und 5 Züge in der Sekundarstufe II reduziert werden, wenn die im geplanten
Wohnbaugebiet Rondorf-Nordwest vorgesehene weiterführende Schule ihren Betrieb
aufnimmt.
2.
Der Rat
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit Blick auf die sich, durch eine
lediglich temporäre Erweiterung der Gesamtschule Rodenkirchen voraussichtlich
ergebende Angebotslücke an Schulplätzen im Stadtbezirk Rodenkirchen ergänzende
Maßnahmen zu prüfen; unter anderem könnte die vorgesehene, neue weiterführende
Schule in Rondorf-Nordwest größer als bisher geplant konzipiert werden.
3.
Der Rat
der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Baumaßnahmen am
Standort der Gesamtschule Rodenkirchen als temporäre Bauten mit einer noch nicht absehbaren
Nutzungszeit von maximal 5 Jahren zu
errichten. Dabei soll dennoch das nach Schulbauleitlinie der Stadt Köln 2009
erforderliche Raumprogramm berücksichtigt werden. Die Nutzung der Räume soll ab
dem Schuljahr 2017/18 möglich sein.
4.
Der Rat
beschließt zum Stellenplan 2018 die Zusetzung einer insgesamt 0,8 Stelle
Schulsekretär/in in der EG 6 TVöD für die Zügigkeitserweiterung an der
Gesamtschule Rodenkirchen. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen
Stellenanteile werden verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum
Inkrafttreten des Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im
Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Während und nach
„Beendigung“ der temporären
Zügigkeitserweiterung wird die Stellenzahl der Gesamtschule entsprechend der zu
diesem Zeitpunkt geltenden Kriterien wieder reduziert.
5.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag zu Beschlusspunkt 1 gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz
Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
6.
Die
sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt: