Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich der Lülsdorfer Straße, südlich der Straße An der Mühle, westlich und nördlich der Straße Am Weingartsberg (Gemarkung Langel, Flur 2, Flurstücke 991, 992 und 1021 bis 1027) in Köln-Porz-Langel —Arbeitstitel: An der Mühle in Köln-Porz-Langel— einzuleiten mit dem Ziel, Einzelhandel, geförderten Wohnungsbau und eine Tagespflegeeinrichtung festzusetzen. Grundlage für die weitere Ausarbeitung der Planung wird das Ergebnis des von der Vorhabenträgerin durchzuführenden städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens;
2. die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB auf der Grundlage
des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage 2 Anlage 3 nach Modell 2 (Versammlung);
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig empfohlen.