Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu
beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Fortsetzung
verschiedener Ratsbeschlüsse der vergangenen Jahre das von den
Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Inneren (BMI) neu
entwickelte Gesamtprogramm Sprache (GPS) umzusetzen. Das Programm umfasst zukünftig
sowohl die jetzigen Integrationskurse als auch die berufsfördernden
Deutschsprachkurse und stellt für die Volkshochschule einen weiteren
erheblichen Ausbau des Sprachförderangebots dar.
Das GPS startete bundesweit bereits am 01.07.2016
parallel zu dem aktuell laufenden und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF) finanzierten Programm „Berufsbezogene Sprachförderung“. Die „Berufsbezogene
Sprachförderung“ wird ab 01.07.2018 vollständig als Regelinstrument in das GPS
integriert. Die für die ESF-Maßnahmen befristet bis 31.12.2018 bereitgestellten
Stellen werden bis zum 30.06.2018 besetzt (Stellenabsetzung erfolgt zum
Stellenplan 2019).
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung eines
erforderlichen Vorlaufs zur Sicherstellung der Rahmenbedingungen für die
Umsetzung des GPS ab 01.01.2017 die Einrichtung folgender zusätzlicher
drittmittelfinanzierter Planstellen zum Stellenplan 2018:
a) für den Bereich der Integrationskurse zusätzlich zu den vorhandenen Planstellen:
Zeitraum ab 01.01.2017 (unbefristet)
1,0 pädagogischer Mitarbeiter VGr. II, FGr. 1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr. 1a BAT (EG 12 TVöD)
1,5 Stelle VA VGr. Vc, FGr. 1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
b) für den Bereich der Berufsbezogenen Sprachförderung:
ab 01.01.2017 (unbefristet zusätzlich parallel zu
den ESF-Kursen)
1,0 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr.
1a BAT (EG 13 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
1,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. V c, FGr.1a BAT (EG 8 TVöD)
1,0 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet
bis 31.12.2019):
1,00 Stelle VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
für den Bereich der Hausverwaltung ab 01.01.2018
0,5 Stelle Hilfshausmeister VA VGr. VII FGr. 1a BAT (EG 5 TVöD)
Da eine Stellenbesetzung ab 01.01.2017 erforderlich ist, werden bis zum
Inkrafttreten des Stellenplanes 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen
bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umgehende Besetzung der
Stellen zu ermöglichen. Für die Dauer der Hutträgerschaft werden die
entsprechenden Stellen nach Bedarf besetzt.
ab 01.07.2018 (nach Auslaufen der ESF-Kurse)
unbefristet
1,5 Stellen pädagogischer Mitarbeiter, VGr. II, FGr.
1a BAT (EG 13 TVöD)
0,5 Stelle VA VGr. III/II, FGr.1a BAT (EG 12 TVöD)
2,0 Stellen Sozialarbeiter/-pädagoge (EG S 11 b
TVöD)
0,75 Stellen VA, VGr. Vc BAT, FGr. 1a BAT (EG 8
TVöD)
2,0 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Aufgaben im Rahmen der Hutträgerschaft (befristet
bis 31.12.2019):
0,5 Stellen VA VGr. VI b, FGr. 1a BAT (EG 6 TVöD)
Der Höchstförderbetrag richtet sich nach den
Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
In Folge der
Umsetzung des GPS beschließt der Rat die überplanmäßige Mittelbereitstellung im
Teilergebnisplan 0414, Volkshochschule, in 2017 bei
Teilplanzeile
11, |
Personalaufwendungen,
von |
629.350,00 € |
Teilplanzeile
13, |
Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen von |
1.014.547,79 € |
Teilplanzeile
14, |
Bilanzielle
Abschreibungen, von |
24.998,19 € |
Teilplanzeile
16 |
Sonstige
ordentl. Aufwendungen, von |
283.420,00 € |
|
Mehrbedarf
gesamt |
1.952.315,98 € |
Die Deckung
des Mehrbedarfs erfolgt im selben Teilergebnisplan durch Mehrerträge in
Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allg. Umlagen, durch Zuwendungen des Bundes
von 1.951.632,40 € sowie Wenigeraufwendungen bei Teilplanzeile 16, Sonstige ordentl.
Aufwendungen, von 683,58 €.
Zur Ausstattung der notwendigen Arbeitsplätze und
der Seminarräume beschließt der Rat weiterhin für 2017 die überplanmäßige
Bereitstellung von investiver Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 0414,
Volkhochschule, Teilplanzeile 9, Auszahlung für den Erwerb v. beweglichem
Anlagevermögen, von 172.443,91 € bei Finanzstelle 0000-0414-0-0001, Beschaffung
bewegliches Anlagevermögen. Die Deckung
erfolgt durch Wenigerauszahlungen in entsprechender Höhe im Teilfinanzplan
0301, Schulträgeraufgaben,
Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle
4016-0301-0-4500, Fachraumeinrichtung.
Die zur Fortführung des Programms benötigten Aufwendungen und Erträge bzw. investive Auszahlungsermächtigungen werden bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 entsprechend berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt