Beschluss:
1. Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der Europaschule Köln, Gesamtschule Raderthalgürtel 3 in 50968 Köln-Raderthal/ Zollstock von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Zur Zeit ist eine Generalinstandsetzung des kompletten Schulkomplexes in Planung. Während der Umsetzung der Generalinstandsetzung werden die Räume für die vorgesehene Zügigkeitserhöhung im Rahmen einer Komplettauslagerung berücksichtigt.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3.
Die
sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
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Anmerkung:
Beigeordnete Dr. Klein weist darauf hin, dass es im vorliegenden Fall eine abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Rodenkirchen gebe, die empfiehlt die Erweiterung nur temporär zu beschließen. Die Verwaltung spricht sich dagegen für eine dauerhafte Erweiterung aus.