Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Gymnasiums Köln-Pesch Schulstr. 18 in 50767 Köln-Pesch von 3 Zügen auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2017/18. Es werden Raumreserven im Bestand genutzt. Die räumlich-gebäudlichen Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können erfüllt werden.

 

2.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

 

3.      Die sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.