Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des
Gymnasiums Köln-Pesch Schulstr. 18 in 50767 Köln-Pesch von 3 Zügen auf 4 Züge
in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II zum
Schuljahr 2017/18. Es werden Raumreserven im Bestand genutzt. Die räumlich-gebäudlichen
Voraussetzungen der Zügigkeitserweiterung können erfüllt werden.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
3.
Die
sofortige Vollziehung der Beschlüsse wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.