Beschluss:
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin und eines Ratsmitgliedes:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nach der jetzt vorliegenden Förderzusage des Landes NRW und vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln, die Digital Hub Cologne GmbH entsprechend des Konsortialvertrages vom 23.5.2016 (Beschluss des Rates vom 10.05.2016, Vorlagen-Nummer 1522/2016) zu gründen.
Die Gesellschaftsgründung erfolgt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung (Anlage 1).Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandung durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Die Auflagen und Empfehlungen des Landes NRW sind bei der inhaltlichen Arbeit der Digital Hub Cologne GmbH zu berücksichtigen.
Köln, den 08.08.2016
In Vertretung
gez. Guido Kahlen gez. Jörg Frank
Stadtdirektor Ratsmitglied
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.