Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016, die im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die gemäß Anlagen 1 und 2 aufgeführten Träger wie folgt zu gewähren:
- Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.929.800 Euro an die gemäß Anlage 1 aufgeführten Ehe-, Lebens-, Erziehungs- und sonstige Beratungsstellen auf der Grundlage der zwischen der Jugendverwaltung und den Trägern geschlossenen Vereinbarungen inklusive angeordneter Beratung sowie Förderung des Modellprojektes „begleiteter Umgang“ des „Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.“,
- 203.700 Euro zur Betreuung von Jugendlichen in der nachgehenden Jugendgerichtshilfe; §§ 2, 52 SGB VIII an den „Brücke Köln e.V.“ in Form einer Betriebskostenförderung (Anlage 2)
- 51.300 Euro an den „Brücke Köln e.V.“ zur Förderung zusätzlicher Personalkosten im Rahmen der Durchführung von Diversionsmaßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm gegen Jugendkriminalität (Anlage 2)
Abstimmungsergebnis:
- 13 Zustimmungen:
SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2),
FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1),
BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im
Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkungen:
Frau Blum-Maurice (Der Paritätische) und Herr Krücker (Caritasverband) haben
weder an der Beratung, noch an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
teilgenommen (Befangenheit).
Die Anlagen 1 und 2 liegen dem Beschlussprotokoll nicht nochmals bei.