Sitzung: 15.09.2016 BV1/0019/2016
Zusatz: (Gast: Herr Christoph als Vertreter des Vorhabenträgers, 17.30 Uhr)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1404/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Alteburger Wall/Bonner Wall/Oberländer Wall im Süden, dem Rhein im Osten, im Norden bis Severinswall/Kartäuserwall und im Westen bis Metzer Str./Wormser Str. - mit dem Arbeitstitel „Um die Alteburger Straße in Köln-Neustadt/Süd“ - aufzustellen mit dem Ziel, die Art der baulichen Nutzung festzusetzen (einfacher Bebauungsplan nach § 30 Absatz 3 BauGB). Der Bebauungsplan soll mit einer Festsetzung Gewerbe/Einzelhandel im unteren Bereich erfolgen, sofern keine Wohnnutzungen im Erdgeschoß stattfinden sollen.
Zudem beantragen wir für das Areal eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB, um während des Zeitraums der Aufstellung eines Bebauungsplans den Planungsraum vor der Errichtung von baulichen Anlagen zu sichern, die den Vorgaben des Bebauungsplans entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt, gegen SPD, CDU und FDP.