Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf 69460/09 für das Gebiet zwischen Brügelmannstraße, östliche Grenze der Flurstücke 988, 949 (Brügelmannstraße 7), 950, 945, südliche Grenze Flurstück 989 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33), Pfälzischer Ring, nordöstliche Auffahrt zur B 55a, nordöstliche Grenze der Flurstücke 689, 1047 und 660, südliche Grenze der Flurstücke 660 und 681 sowie östliche Grenze der Flurstücke 619 und 620 (alle Gemarkung Deutz, Flur 33) in Köln-Deutz —Arbeitstitel: P22a Brügelmannstraße in Köln-Deutz— abgegebene Stellungnahme gemäß Anlage 2;
2. den Bebauungsplan-Entwurf 69460/09 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan 69460/09 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung;
4. den Beschluss aus der Ratssitzung vom 15.12.2015 zu 3.1.5 III Ziffer 4. bezüglich möglicher Standortalternativen für eine Rettungshubschrauberstation dahingehend zu konkretisieren, dass das Plangebiet des Bebauungsplanes 69460/09 nicht weiter in diesen Standortuntersuchungen zu berücksichtigen ist.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe Piraten und der Gruppe Deine Freunde zugestimmt.