Beschluss:
„Die
Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, auf der
Schmittgasse in Höhe Hinter dem Heckelsberg/Pellitierweg in 51143
Köln-Porz-Zündorf einen Fußgängerüberweg einzurichten. Alternativ soll die
Prüfung einer Querungsmöglichkeit vorrangig in Höhe des Albert-Tobias-Weges
oder in Höhe Olefsgasse erfolgen. Bei positivem Ergebnis der Prüfung soll mit
der Errichtung des Fußgängerüberweges umgehend begonnen werden.“
Mitteilung der Verwaltung:
Die Voraussetzungen
zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ergeben sich aus der
Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlagen und Ausgestaltung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).
Nach den o.g.
Richtlinien muss u.a. ein gebündelter Fußgängerverkehr auftreten, d.h. ein
Querungsbedarf bestehen. Die Fahrzeugstärken in den Spitzenstunden müssen
jedoch noch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges zulassen.
Laut der R-FGÜ 2001
ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab einer Fußgängerverkehrsstärke
von mehr als 50 Personen in der Spitzenstunde vorgesehen. Gleichzeitig darf die
Kraftfahrzeugstärke in der Spitzenstunde nicht über 750 Kraftfahrzeugen liegen.
Eine im November
2015 durchgeführte Fußgängerzählung im Bereich Schmittgasse/Am Theise und
Schmittgasse/Hinter dem Heckelsberg hat in den Spitzenstunden ein Fußgängeraufkommen
von 13 Fußgängern (Schmittgasse/Am Theise) und 15 Fußgängern (Schmittgasse/Hinter
dem Heckelsberg) ergeben.
Diese Zahlen liegen
deutlich unter der nach der R-FGÜ 2001 erforderlichen Mindeststärke.
Die
Kraftfahrzeugstärken aus dem Jahr 2009 weisen im Bereich Schmittgasse/Houdainerstraße
in den Spitzenstunden eine Stärke von 950 Kraftfahrzeugen auf. Im Bereich
Schmittgasse/Ranzeler Straße liegt das Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde
bei 804 Fahrzeugen. Aufgrund ständig steigender Verkehrszahlen ist davon
auszugehen, dass hier die Belastung weiter angestiegen ist und über den Werten
aus 2009 liegt.
Wie aus den
vorgenannten Zahlen zu entnehmen ist, liegt die Kraftfahrzeugstärke deutlich
über dem in der R-FGÜ 2001 aufgeführten Höchstwert, die Fußgängerzahlen
deutlich unter dem erforderlichen Mindestwert.
Haupteingänge
schützenswerter Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Seniorenheime
liegen nicht unmittelbar an der Schmittgasse. Im Bereich Schmittgasse/Houdainer
Straße befindet sich eine Lichtsignalanlage, so dass hier eine sichere Querung
möglich ist. Eine weitere sichere Querungsmöglichkeit besteht im Bereich
Schmittgasse/Wahnerstraße und nach Fertigstellung des Kreisverkehres im Bereich
Ranzeler Straße/Schmittgasse.
Aus den oben
genannten Gründen kommt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der
Schmittgasse nicht in Betracht.
Aufgrund nicht ausreichender Sichtbeziehungen
in den Einmündungsbereichen Franz-Schaaf-Straße, Alte Apotheke und
Westfeldgasse ist jedoch geplant in diesem Bereich der Schmittgasse die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.