Nachtrag: 07.09.2016

Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung, auf der Schmittgasse in Höhe Hinter dem Heckelsberg/Pellitierweg in 51143 Köln-Porz-Zündorf einen Fußgängerüberweg einzurichten. Alternativ soll die Prüfung einer Querungsmöglichkeit vorrangig in Höhe des Albert-Tobias-Weges oder in Höhe Olefsgasse erfolgen. Bei positivem Ergebnis der Prüfung soll mit der Errichtung des Fußgängerüberweges umgehend begonnen werden.“

 

Mitteilung der Verwaltung:

 

Die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVO) und den Richtlinien für Anlagen und Ausgestaltung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001).

 

Nach den o.g. Richtlinien muss u.a. ein gebündelter Fußgängerverkehr auftreten, d.h. ein Querungsbedarf bestehen. Die Fahrzeugstärken in den Spitzenstunden müssen jedoch noch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges zulassen.

Laut der R-FGÜ 2001 ist die Anlage eines Fußgängerüberweges erst ab einer Fußgängerverkehrsstärke von mehr als 50 Personen in der Spitzenstunde vorgesehen. Gleichzeitig darf die Kraftfahrzeugstärke in der Spitzenstunde nicht über 750 Kraftfahrzeugen liegen.

 

Eine im November 2015 durchgeführte Fußgängerzählung im Bereich Schmittgasse/Am Theise und Schmittgasse/Hinter dem Heckelsberg hat in den Spitzenstunden ein Fußgängeraufkommen von 13 Fußgängern (Schmittgasse/Am Theise) und 15 Fußgängern (Schmittgasse/Hinter dem Heckelsberg) ergeben.

Diese Zahlen liegen deutlich unter der nach der R-FGÜ 2001 erforderlichen Mindeststärke.

Die Kraftfahrzeugstärken aus dem Jahr 2009 weisen im Bereich Schmittgasse/Houdainerstraße in den Spitzenstunden eine Stärke von 950 Kraftfahrzeugen auf. Im Bereich Schmittgasse/Ranzeler Straße liegt das Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde bei 804 Fahrzeugen. Aufgrund ständig steigender Verkehrszahlen ist davon auszugehen, dass hier die Belastung weiter angestiegen ist und über den Werten aus 2009 liegt.

 

Wie aus den vorgenannten Zahlen zu entnehmen ist, liegt die Kraftfahrzeugstärke deutlich über dem in der R-FGÜ 2001 aufgeführten Höchstwert, die Fußgängerzahlen deutlich unter dem erforderlichen Mindestwert.

 

Haupteingänge schützenswerter Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Seniorenheime liegen nicht unmittelbar an der Schmittgasse. Im Bereich Schmittgasse/Houdainer Straße befindet sich eine Lichtsignalanlage, so dass hier eine sichere Querung möglich ist. Eine weitere sichere Querungsmöglichkeit besteht im Bereich Schmittgasse/Wahnerstraße und nach Fertigstellung des Kreisverkehres im Bereich Ranzeler Straße/Schmittgasse.

 

Aus den oben genannten Gründen kommt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Schmittgasse nicht in Betracht.

 

Aufgrund nicht ausreichender Sichtbeziehungen in den Einmündungsbereichen Franz-Schaaf-Straße, Alte Apotheke und Westfeldgasse ist jedoch geplant in diesem Bereich der Schmittgasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren.