Nachtrag: 08.09.2016
Sitzung: 15.09.2016 BV7/0019/2016
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: AN/1470/2016
Bezugnehmend auf die Prioritätenliste der Bezirksvertretung Porz und den diversen Beschlüssen zur Stollwerckstraße ist folgendes anzumerken:
Der fehlende Gehweg in der Stollwerckstraße führt dazu, dass Behinderte mit Rollstuhl oder Rollator, Kleinkinder im Kinderwagen und allgemeine Fußgänger auf die stark befahrenen Straße ausweichen müssen, da ein durchgehender – seit Jahren geforderter – Gehweg fehlt.
Da der Verwaltung das Problem, trotz jahrelanger Hinweise und Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz nicht bekannt zu sein scheint, ergeben sich hierzu folgende Fragen zur Haftung:
1) Ist die Stadt Köln/Verwaltung über eine Kommunalversicherung versichert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, sind die Richtlinien der Versicherung zur Begrenzung Kommunaler Haftungsrisiken bekannt?
Wenn ja, gibt es z.B. einen Kontrollplan u.a. für die Stollwerckstraße?
Wenn ja, wie werden die Kontrollen durchgeführt?
Wenn ja, werden Beeinträchtigungen, die von privaten Grundstücken ausgehen, gemeldet und die Behebung veranlasst (ggf. Ersatzvornahme / Androhung Zwangsmittel)?
Weiter ergeben sich Fragen zur kommunalen
Verkehrssicherungspflicht:
1) Sieht die Verwaltung in diesem Falle die kommunale Verkehrssicherungspflicht als erfüllt an?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Wenn nein, sind gerichtliche Entscheidungen zum Haftungs- bzw. Regressausschluss , sowie nach StGB bekannt und wenn ja sind diese sind zu benennen?