Nachtrag: 30.09.2016

Beschluss: Kenntnis genommen

Das Amt für Straßen und Verkehrstechnik hat ab dem 30. September 2016 die Durchfahrt am Friedrich-Ebert-Ufer für Kraftfahrzeuge durch das Setzen von Pollern in Höhe der Grundstücke Friedrich-Ebert-Ufer 28/30 unterbunden. Der betroffene Abschnitt bleibt für Anlieger weiterhin mit PKW befahrbar, eine Befahrung mit LKW über 3,5 t wird jedoch für alle Verkehrsteilnehmer, auch Anlieger, verboten. Die angrenzende Bennauer Straße sowie der Fischerweg können in beide Richtungen befahren werden.

 

Die Einschränkung war erforderlich, um die Böschung des Friedrich-Ebert-Ufers nicht weiter zu destabilisieren. Das langjährige Befahren der Böschungskrone mit LKW hat zu einem Abkippen des böschungsseitigen Fahrbahnrandes geführt. Daher wurden in den letzten Wochen bereits Baugrunduntersuchungen und Vermessungen durchgeführt. Diese ergaben, dass sich das Schadensbild inzwischen derart verschlechtert hat, dass die Sperrung für LKW sofort eingerichtet werden muss. Derzeit wird mit Hochdruck an einer Planung zur Stabilisierung der Böschung gearbeitet. Ist diese abgeschlossen, soll es zu einer kurzfristigen Vergabe des Spezialtiefbaus und zur Wiederherstellung der Straße kommen.