Sitzung: 07.11.2016 BV2/0023/2016
Zusatz: Sammelumdruck vom 12.10.2016
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 2297/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD Fraktion, 4 Stimmen
der CDU Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg gegen die Stimmen von Herrn
Bronisz und Herrn Theilen von Wrochem, bei Enthaltung von 2 Stimmen der CDU
Fraktion, 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimmen der FDP Fraktion zugestimmt.