Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD Fraktion, 4 Stimmen der CDU Fraktion und der Stimme des Herrn Ilg gegen die Stimmen von Herrn Bronisz und Herrn Theilen von Wrochem, bei Enthaltung von 2 Stimmen der CDU Fraktion, 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und der Stimmen der FDP Fraktion zugestimmt.