Die Bezirksvertretung
Nippes nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat wie
folgt zu beschließen:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der
Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“
(1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der
Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in
kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im
Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke,
Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren
im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere
Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können.
Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst
durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung
von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung
des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und
Kataster:
·
1,0 Stelle
Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg.
1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r
Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II
zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12
Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw.
Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten
Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r
Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule,
Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung
Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur
mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle
Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität,
Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt-
und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
51.200 €.
Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige
Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 –
Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Es wird über die Bebauung der Grundstücke 5.01 und 5.02 wie folgt getrennt abgestimmt:
Grundstück 5.01: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen und Pro Köln beschlossen.
Grundstück 5.02: Mehrheitlich gegen die Stimme von Pro Köln beschlossen.