Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt gem. § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Jahr 2017 an den in der Verordnung aufgeführten Tagen und Zeiten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Kleinjans (Grüne) gegen die Stimmen der SPD-Fraktion (4) und Herrn Roth (Die Linke) bei Enthaltung von Frau Heinrich (parteilos)