3. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Beschlussvorlage der Verwaltung):

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschließen:

 

1.)   Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und parallel die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen sowie den Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden vorzunehmen.

 

2.)   Die Verwaltung wird beauftragt, den Nahverkehrsplanentwurf nach erfolgter regionaler Beteiligung den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zur Beratung und dem Rat der Stadt Köln zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hierbei folgende Ergänzungen/Änderungen zu berücksichtigen:

 

Im NVP-Entwurf (Anlage 1):

Kapitel 6.1.1. Angemessene Verkehrsbedienung

In Tabelle 6-2 wird jeweils eine weitere Spalte für das Mindesttaktangebot hinzugefügt:

Montag – Freitag:
HVZ*   Kernstadt:  5-Minuten-Takt Außenbereich: 10-Minuten-Takt
* Der Fünf-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen (Kernzone)

Samstag:
NVZ*   Kernstadt: 7,5-Minuten-Takt          Außenbereich: 15-Minuten-Takt
* Der 7,5-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen (Kernzone)

 

 

Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestaltung von Haltestellen

In das Kapitel „Ausstattung der Haltestellen“ (S. 184/185) werden folgende Kriterien (teilweise übernommen aus 8.5.4) eingefügt:

„An allen wichtigen Umsteigehaltestellen werden genügend sichere Abstellanlagen für Fahrräder geschaffen.  Darüber hinaus sind an großen Knotenpunkten Mobilstationen vorzusehen“

 

Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge

Bei der Ausstattung der Stadtbahn-Fahrzeuge (S. 188) und Busse (S. 189) wird der Absatz

„Gewährleistung einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei großflächiger Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf maximal 30 % zu begrenzen.“

folgendermaßen ersetzt:

Die Gewährleistung einer uneingeschränkten Sicht nach außen durch komplettes Freihalten der Fensterscheiben ist zu prüfen. Die Mindererlöse aus Werbung p.a. sind darzustellen.

 

Kapitel 6.2. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Die Tabelle zu den Formen der Kundeninformation wird wie folgt ergänzt:

Standort

Automatisierte elektronische Kundeninformation

In / An den Fahrzeugen

[…]

Monitore in den Fahrzeugen:

·        nächsten vier Haltestellen

·        nächste Haltestelle mit Umsteigebeziehungen in Echtzeit

·        Fahrtziel der Fahrt

Internet / App

[…]

·        Reisekettenplanung unter Einbeziehung aller ÖPNV-Angebote sowie Bike- und Car-Sharing

·        Informationen über alternative Reisemöglichkeiten bei Störungen im Betriebsablauf

·        Echtzeitdaten der Standorte von Bussen und Bahnen

 

Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende Nachfrage gegeben ist.

 

Kapitel 6.3.1 Luftqualität

Auf Seite 202 wird der vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:

[…], sollten daher möglichst Fahrzeuge eingesetzt werden, die den aktuellsten Umweltstandard maximal erfüllen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt