Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017, für die Fachberatung von Opfern sexualisierter Gewalt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 13.619 € im Jahr 2017.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig zugestimmt