Beschluss:

Der Rat beschließt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017, für die Fachberatung von Opfern sexualisierter Gewalt überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, in Höhe von 13.619 € im Jahr 2017.

Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch entsprechende Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt.