Der
Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die rechtlichen
Voraussetzungen insbesondere bau-, planungs- und immissionsschutzrechtlicher
Art für den Bau der Gesamtschule zu schaffen. Insbesondere ist zu prüfen, den
Bebauungsplan Nr. 69450/10 „Deutzer Feld“ in Köln-Kalk im Bereich der Baufelder
6, 7 so zu ändern, anstatt der GE-Festsetzung eine Festsetzung als Fläche für
den Gemeinbedarf –Schule- vorzusehen. Eine Nutzung der Fläche für einen
anderweitigen Zweck ist auszuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.