Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

1.    Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Weiterführung des „StadtLabors für Kunst im öffentlichen Raum“. Dieses Labor soll sich jeweils zeitlich befristet in wechselnden Planquadraten zunächst in der Kölner Innenstadt modellhaft mit den Aspekten von Kunst im öffentlichen Raum und deren räumlichen und funktionalen Zusammenhängen befassen. Ziel der Laborarbeit ist die Weiterentwicklung und Durchführung eines Handlungskonzeptes für Kunst im öffentlichen Raum basierend auf den Ergebnissen der beiden vorangegangen StadtLabore.

 

2.    Zur Fortsetzung des StadtLabors für einen Zeitraum bis Ende des Jahres 2017 beauftragt der Ausschuss Kunst und Kultur die Verwaltung mit der Findung eines neuen geeigneten Teams. Zur Umsetzung werden externe Fachleute aus verschiedenen Disziplinen wie beispielsweise Künstlerinnen/Künstler, Kunsthistorikerinnen/Kunsthistoriker, Architektinnen/Architekten, Urbanistinnen/Urbanisten, Soziologinnen/Soziologen) herangezogen, die mit Werkverträgen auszustatten sind. Die Auswahl erfolgt mittels eines beschränkten Einladungswettbewerbs, der in Kooperation mit dem Kunstbeirat durchgeführt wird.

Zur Finanzierung beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 – die Verwendung der im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 25.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2017 zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 35.000 Euro.

 

3.    Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt zur Kenntnis, dass zur professionellen Unterstützung im Wettbewerbsverfahren und zur kommunikativen Begleitung im weiteren Prozess des StadtLabors eine externe Fachkraft beauftragt und diese aus dem Budget des Kunstbeirates des Jahres 2016 finanziert wird. Die Mittel in Höhe von 7.000 Euro stehen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen zur Verfügung.

 

4.    Der Ausschuss Kunst und Kultur nimmt zur Kenntnis, dass das Gebiet für das StadtLabor 2016/2017 die Kölner Ringe umfasst.

 

5.    Das beauftragte Team berichtet dem Kunstbeirat, dem Ausschuss Kunst und Kultur und der Bezirksvertretung Innenstadt über den Fortgang des StadtLabors. Die Verwaltung legt einen Abschlussbericht vor, der das Ergebnis wertet. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage dem Ausschuss Kunst und Kultur und der Bezirksvertretung Innenstadt einen Vorschlag für Handlungsoptionen vorzulegen.

 

6.    Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt außerdem weitere wesentliche Maßnahmen für die öffentliche Kunst von herausragender Bedeutung und Stadtbildpflege Kölns für das Jahr 2017.

 

Zur Finanzierung beschließt der Ausschuss Kunst und Kultur – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 – die Verwendung der im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 20.000 Euro.

Die Verwaltung informiert den Ausschuss Kunst und Kultur regelmäßig über die Projektfortschritte.

 

7.    Zur Anschubfinanzierung und Drittmittelakquise zur Restaurierung des Kunstwerkes von Otto Piene erstellt die Verwaltung eine gesonderte Beschlussvorlage.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

 

Hinweis: Die Angelegenheit wurde unter dem Tagesordnungspunkt 7.9 behandelt.