Nachtrag: 03.11.2016
Sitzung: 03.11.2016 LA/0017/2016
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3393/2016
Mitteilung:
AN/1580/2016
Neue
Gesamtschule für den Stadtbezirk Lindenthal am Standort Aachener Straße /
Herbesthaler Straße
Aufgrund des Änderungs- bzw. Zusatzantrages
gemäß § 13 der Geschäftsordnung des Rates der Fraktionen von CDU, Bündnis
90/Die Grünen und Gruppe Deine Freunde im Rat der Stadt Köln wurde folgender
Beschluss gefasst:
Die Verwaltung
wird beauftragt:
1) Der Standort
an der Aachener Straße/Herbesthaler Straße ist von der Verwaltung nicht für die
Planungen einer neuen Gesamtschule vorzusehen.
2) Die Verwaltung
wird beauftragt, für die neue Gesamtschule - sowohl für die
Interimseinrichtung, als auch für einen endgültigen Standort - eine Realisierung
im Gebiet Zusestraße/Zaunstraße/Lise-Meitner-Ring zu prüfen. Dabei sind auch
die Anforderungen an einen Interimsstandort für das geplante Gymnasium
Zusestraße zu berücksichtigen.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Zu 1) Der Beschluss wird umgesetzt.
Zu 2) Für das zu prüfende Gebiet ist im
Bebauungsplan eine gewerbliche Nutzung festgelegt.
Im angedachten Bereich sind bereits
Grundstücke durch Ratsbeschluss an Investoren verkauft. Verkaufsverhandlungen
bezüglich der übrigen Flächen sind bereits angelaufen.
Nur ausnahmsweise kann in Randlagen von
Gewerbegebieten im Wege der Befreiung eine schulische Nutzung erfolgen. Bei dem
vom Rat vorgesehenen Schulzentrum, das mit Gymnasium, Gesamtschule und
jeweiligem Interim mindestens 60.000 m² umfasst, ist die Ausnahmeregelung bei
weitem überschritten.
Daher ist eine Realisierung der Gesamtschule
- sowohl Interim, als auch als endgültiger Standort - im Gebiet Zusestraße/Zaunstraße/Lise-Meitner-Ring
nicht möglich.
Die verfügbaren Grundstücke in Randlage des
Gewerbegebietes wurden als mögliche Interimsfläche für das Gymnasium Zusestraße
untersucht:
-
Zusestr./ Ottostr.
Die Randfläche Zusestr./ Ottostr. weist mit
einer Fläche von ca. 4.000 m²
nicht die erforderliche Grundstücksgröße für den Interim aus. Bei einer
voraussichtlichen Interimsnutzung von ca. 4 Jahren ist eine Grundstücksgröße
von mind. 7.000 m² erforderlich.
-
Mittelweg/ Kölner Str.
Das Grundstück Mittelweg/ Kölner Str. befindet
sich in der Grünfläche am Rand des Gewerbegebietes. Die Fläche wird zur Zeit
landwirtschaftlich genutzt und ist als Landschaftsschutzgebiet festgelegt. Eine Befreiung für die temporäre
schulische Nutzung ist jedoch möglich. Aufgrund seiner Größe und Lage, die sich
durch die Nähe zum endgültigen Schulstandort des Gymnasiums Zusestr., sowie der
günstigen Erschließung über die Kölner Str., auszeichnet, ist das Grundstück
für den Interim geeignet.
Die Planung des Neubaus des Gymnasiums wird
am Standort Zusestr. weiter verfolgt. Die Planung des Interims für das Gymnasium wird am
Standort Mittelweg/ Kölner Str. aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen