Nachtrag: 04.11.2016

Beschluss: Kenntnis genommen

ist es gem. Arbeitsvertrag dem AWB-Personal, das am Wertstoff-Center Gremberghoven tätig ist, erlaubt, den anliefernden Kunden Hilfe bei der Müllabladung zu leisten?

Bestehen schriftliche oder bindende mündliche Anweisungen an das dortige AWB-Personal, die eine Hilfestellung untersagen?

Falls ja, welche Gründe führten zu diesen Anweisungen?

Unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen wäre eine Unterstützung der Kunden durch das Personal der AWB bei der Abladung möglich?