Nachtrag: 04.11.2016
Sitzung: 08.11.2016 BV7/0020/2016
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: AN/1817/2016
ist
es gem. Arbeitsvertrag dem AWB-Personal, das am Wertstoff-Center Gremberghoven
tätig ist, erlaubt, den anliefernden Kunden Hilfe bei der Müllabladung zu
leisten?
Bestehen
schriftliche oder bindende mündliche Anweisungen an das dortige AWB-Personal,
die eine Hilfestellung untersagen?
Falls
ja, welche Gründe führten zu diesen Anweisungen?
Unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen wäre eine Unterstützung der Kunden durch das Personal der AWB bei der Abladung möglich?