Nachtrag: 08.11.2016
Sitzung: 08.11.2016 KuK/0019/2016
Zusatz: -zugesetzt-
Tischvorlage
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1846/2016
Beschluss:
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
Hinter Begründung 3.
Absatz…… „mit szeneübergreifenden Charakter“ wird ergänzt:
Unter gemeinsamen
Aufgaben versteht die Verwaltung in diesem Zusammenhang:
- Öffentlichkeits-
und Informationsarbeit über Print- und/oder Onlinemedien,
- Vernetzungsarbeit,
- Akquise von
Sponsoren und Drittmittel,
- Werbung,
- Beratung,
- Präsentationen.
Der Absatz
„Umsetzung“ wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung hält
die folgenden Kriterien für die Förderung von Interessenvertretungen der freien
Szene für sinnvoll:
Die zu fördernde
Gruppe/Vereinigung, Netzwerkstruktur
- besitzt per
Geschäftsordnung/Satzung oder anderer schriftlich fixierten Festlegung einer
Legitimierung als Stellvertreterorgan einer Gruppe, Vereinigung, Verein oder
Netzwerkstruktur,
- besitzt eine
offene Mitgliederstruktur,
- besitzt öffentlich
zugängliche Informationen über Strukturen, Mitglieder und Gremien,
- besitzt
ehrenamtliche Gremienarbeit,
- kann
kontinuierliche Arbeit für Interessenvertretungen von potentiellen
Kulturanbietern, Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden von mindestens 2
Jahren nachweisen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Gefördert werden
- Strukturkosten
wie Personal-, Miet- und Organisationskosten mit einem Eigenanteil von
mindestens 10%,
- anteilige
Projektkosten, die mit der Zielsetzung Interessenvertretung überwiegend
verbunden sind.
Die Förderung von
einzelnen Interessenvertretungen beträgt höchstens 20.000,00 Euro pro Jahr.
Für die
Bezuschussung von Strukturen und Projekten, die die oben beschriebene Kriterien
erfüllen, schlägt die Kulturverwaltung ein Förderbudget „Förderung von
Interessenvertretungen der freien Szene“ ab 2017 in Höhe von insgesamt bis zu
100.000,00 Euro jährlich vor.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –gegen die Stimmen der FDP-Fraktion- zugestimmt.