Nachtrag: 08.11.2016

Gremium: Verkehrsausschuss

Beschluss: ungeändert beschlossen

2. Beschluss (Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

 

Der vorliegende Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:

 

In der Beschlussvorlage:
Bei Ziffer 1 hinter „Verwaltung“ einzufügen: die Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und parallel und hinter  „Verkehrsunternehmen“ einfügen: „sowie den Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden“

Neuer Satz heißt dann:

„Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und parallel die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen Verkehrsunternehmen sowie den Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden vorzunehmen.“

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Im NVP-Entwurf (Anlage 1):

Kapitel 6.1.1. Angemessene Verkehrsbedienung

In Tabelle 6-2 wird jeweils eine weitere Spalte für das Mindesttaktangebot hinzugefügt:

Montag – Freitag:
HVZ*   Kernstadt:  5-Minuten-Takt Außenbereich: 10-Minuten-Takt
* Der Fünf-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen (Kernzone)

Samstag:
NVZ*   Kernstadt: 7,5-Minuten-Takt          Außenbereich: 15-Minuten-Takt
* Der 7,5-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen (Kernzone)

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestaltung von Haltestellen

In das Kapitel „Ausstattung der Haltestellen“ (S. 184/185) werden folgende Kriterien (teilweise übernommen aus 8.5.4) eingefügt:

„An allen wichtigen Umsteigehaltestellen werden genügend sichere Abstellanlagen für Fahrräder geschaffen.  Darüber hinaus sind an großen Knotenpunkten Mobilstationen vorzusehen“

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

 

Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge

Bei der Ausstattung der Stadtbahn-Fahrzeuge (S. 188) und Busse (S. 189) wird der Absatz

„Gewährleistung einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei großflächiger Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf maximal 30 % zu begrenzen.“

folgendermaßen ersetzt:

Die Gewährleistung einer uneingeschränkten Sicht nach außen durch komplettes Freihalten der Fensterscheiben ist zu prüfen. Die Mindererlöse aus Werbung p.a. sind darzustellen.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke

 

 

 

 

Kapitel 6.2. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Die Tabelle zu den Formen der Kundeninformation wird wie folgt ergänzt:

Standort

Automatisierte elektronische Kundeninformation

In / An den Fahrzeugen

[…]

Monitore in den Fahrzeugen:

  • nächsten vier Haltestellen
  • nächste Haltestelle mit Umsteigebeziehungen in Echtzeit
  • Fahrtziel der Fahrt

Internet / App

[…]

  • Reisekettenplanung unter Einbeziehung aller ÖPNV-Angebote sowie Bike- und Car-Sharing
  • Informationen über alternative Reisemöglichkeiten bei Störungen im Betriebsablauf
  • Echtzeitdaten der Standorte von Bussen und Bahnen

 

Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende Nachfrage gegeben ist.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

 

 

Kapitel 6.3.1 Luftqualität

Auf Seite 202 wird der vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:

[…], sollten daher möglichst Fahrzeuge eingesetzt werden, die den aktuellsten Umweltstandard maximal erfüllen.

 

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke