Nachtrag: 08.11.2016
Sitzung: 08.11.2016 VKA/0029/2016
Gremium: Verkehrsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1851/2016
2. Beschluss (Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen):
Der vorliegende Beschlussvorschlag soll wie folgt ergänzt werden:
In der Beschlussvorlage:
Bei Ziffer 1 hinter
„Verwaltung“ einzufügen: die
Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und parallel und
hinter „Verkehrsunternehmen“ einfügen: „sowie den
Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden“
Neuer Satz heißt dann:
„Der Verkehrsausschuss nimmt den Entwurf des 3. Nahverkehrsplans der
Stadt Köln zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Überarbeitung entsprechend den Anlagen 12 und 13 durchzuführen und
parallel die gemäß § 9 ÖPNVG NRW notwendigen Abstimmungen mit dem
Nahverkehr Rheinland (NVR), den benachbarten Aufgabenträgern und vorhandenen
Verkehrsunternehmen sowie den
Fahrgastverbänden (VCD, pro Bahn, etc.) und Sozialverbänden vorzunehmen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Im NVP-Entwurf (Anlage 1):
Kapitel 6.1.1. Angemessene
Verkehrsbedienung
In Tabelle 6-2 wird jeweils eine weitere Spalte für das
Mindesttaktangebot hinzugefügt:
Montag – Freitag:
HVZ* Kernstadt: 5-Minuten-Takt Außenbereich: 10-Minuten-Takt
* Der Fünf-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen
(Kernzone)
Samstag:
NVZ* Kernstadt: 7,5-Minuten-Takt Außenbereich: 15-Minuten-Takt
* Der 7,5-Minuten-Takt ist nicht komplett linien-, sondern abschnittsbezogen
(Kernzone)
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Kapitel 6.1.4 Standards zur Ausgestaltung
von Haltestellen
In das Kapitel
„Ausstattung der Haltestellen“ (S. 184/185) werden folgende Kriterien
(teilweise übernommen aus 8.5.4) eingefügt:
„An allen wichtigen
Umsteigehaltestellen werden genügend sichere Abstellanlagen für Fahrräder
geschaffen. Darüber hinaus sind an
großen Knotenpunkten Mobilstationen vorzusehen“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Kapitel 6.1.5 Ausstattung der Fahrzeuge
Bei der Ausstattung
der Stadtbahn-Fahrzeuge (S. 188) und Busse (S. 189) wird der Absatz
„Gewährleistung
einer möglichst uneingeschränkten Sicht nach außen; Fensterscheiben sind
grundsätzlich von Werbung freizuhalten, in Einzelfällen ist bei großflächiger
Werbung an Fahrzeugen der Anteil beklebter Fensterscheiben auf maximal 30 % zu
begrenzen.“
folgendermaßen
ersetzt:
Die Gewährleistung einer
uneingeschränkten Sicht nach außen durch komplettes Freihalten der Fensterscheiben
ist zu prüfen. Die Mindererlöse aus Werbung p.a. sind darzustellen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die
SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke
Kapitel 6.2. Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit
Die Tabelle zu den
Formen der Kundeninformation wird wie folgt ergänzt:
Standort |
Automatisierte
elektronische Kundeninformation |
In / An den
Fahrzeugen |
[…] Monitore
in den Fahrzeugen:
|
Internet / App |
[…]
|
Dieses Mindestangebot soll dort gelten, wo
die infrastrukturellen Voraussetzungen es zulassen und eine entsprechende
Nachfrage gegeben ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Kapitel 6.3.1 Luftqualität
Auf Seite 202 wird
der vorletzte Absatz wie folgt ergänzt:
[…], sollten daher
möglichst Fahrzeuge eingesetzt werden, die den aktuellsten Umweltstandard maximal erfüllen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die
SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Linke