Nachtrag: 09.11.2016
Sitzung: 08.11.2016 KuK/0019/2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1852/2016
Beschluss:
Ziffer 5.2:, Satz 4 : Mehrjährige Projektförderung :
Die Vergabe erfolgt auf der Basis eines Votums des Theaterbeirates, das von der Verwaltung umgesetzt wird.
Träger können neben der vierjährigen Projektplanung in begründeten Ausnahmefällen auch einjährige Projektförderungen beantragen.
Ziffer 5.3 : Einjährige Projektförderungen:
Die Vergabe der einjährigen Projektförderungen erfolgt nach folgenden Kriterien:
• von der Verwaltung eigenständig zu bearbeitende und entscheidende Förderanträge, umfassen die lokalen, auf das Stadtgebiet bezogenen und damit bis zu 90 % nur städtische oder Kölner Förderer
• vom Beirat zu entscheidende Förderanträge umfassen die regionalen, auf das LVR-Gebiet bezogenen zu mindestens 40 % beantragten Förderungen aus NRW (Ministerium, LVR, etc.) sowie die überregionalen, deutschlandweiten und internationalen Förderungen mit mindestens 40 % Fördermitteln vom NRW-Ministerium, Bund, Bundestiftungen, Fonds Darstellende Künste etc.
Am Ende eines Förderjahres wird der Beirat über die Ergebnisse der Förderungen in Kenntnis gesetzt.
Am Ende des Förderjahres 2017 wird dem Ausschuss Kunst und Kultur das Gesamtergebnis der Mittelverwendung zur Kenntnis gegeben. Der Ausschuss entscheidet, ob das Förderverfahren in dieser Weise fortgesetzt oder modifiziert wird.
Ziffer 6
Vergabeform:
Satz 2:
In Anlehnung an die anderen Referatsbereiche des Kulturamtes gibt der Beirat Empfehlungen zur Vergabe der mehrjährigen Projektförderungen ab und berät die Verwaltung in Bezug auf alle Förderinstrumente. Sofern sich daraus notwendige Veränderungen der Förderinstrumente ergeben, werden diese dem Ausschuss mitgeteilt.
Satz 6:
Statt: „wird für die einjährigen Projekte auf die konkrete Beteiligung des Beirates verzichtet“
wird ersetzt durch :"der Beirat befasst sich – gemäß Punkt 5.3. - auch mit den einjährigen Projektförderungen".
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.