Beschluss:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der
Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der
in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen
Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung
erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe
(GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu
ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind
prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die –
bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen
(§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl.
Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13
TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen fasst folgenden geänderten Beschluss:
Herr Schykowski (Vorsitzender
der CDU-Fraktion) bittet zunächst um getrennte Abstimmung für die in Anlage 1
aufgeführten Grundstücke
2.01 Gustav-Heinemann-Ufer
114 (Bayenthal) und
2.02 Giesdorfer Allee
(Immendorf)
Herr Homann folgt der Bitte
und lässt sodann zunächst über das Grundstück Gustav-Heinemann-Ufer in
Bayenthal gemäß Vorlage abstimmen.
1.Beschluss der Vorlage 2698/2016 in Bezug auf Anlage 1 Ziffer 2.01:
- „Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau „ (1028/2015)
beauftragt der Rat die Verwaltung….“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Sodann lässt Herr Homann über
das Grundstück Giesdorfer Allee in Immendorf (Anlage 1, Ziffer 2.02) abstimmen.
Herr Giesen von der Fraktion
Die Grünen stellt hierzu einen Änderungsantrag unter Ziffer 9.2.2.1 Antrag
2057/2016.
2. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:
Hierbei sind zu der Fläche 2.02 (Giesdorfer
Allee, Immendorf) folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
- Erweiterung der bestehenden Kita /
Einrichtung einer neuen Kita auf dem Gelände (die auch den Bedarf aus Godorf
bedienen kann),
- Einpassung der geplanten Bebauung an
das dort vorherrschende Ortsbild,
- Umsetzung des erforderlichen
Grünausgleiches vor Ort (z.B. Baumpflanzungen an der neuen Zufahrtsstraße
oder Lärm- und Sichtschutz zur nahen Straße „Vor dem Dorf“),
- Verbesserung des vor einiger Zeit
reduzierten ÖPNV-Angebots in Immendorf.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD Fraktion, der
Fraktion Die Grünen, der FDP Fraktion und Herr Bronicz gegen die Stimmen der
CDU Fraktion mit Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.
Herr Dr. Klusemann beantragt
eine Änderung bezüglich der Vermarktung des Grundstückes.
3. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, die Vermarktung bzw. Bebauung
der Grundstücke in Immendorf ausschließlich mit der GAG,
Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke oder
Wohnungsbaugenossenschaften umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Die
Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst abschließend folgenden geänderten
Beschluss in Bezug auf das Grundstück in Immendorf.
4. Beschluss in Bezug auf Anlage 1, Ziffer 2.02:
1.)
„Aufbauend auf
der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den
Wohnungsbau „ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung….“
Hierbei sind zu der Fläche 2.02 (Giesdorfer
Allee, Immendorf) folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
- Erweiterung der bestehenden Kita /
Einrichtung einer neuen Kita auf dem Gelände (die auch den Bedarf aus
Godorf bedienen kann),
- Einpassung der geplanten Bebauung an
das dort vorherrschende Ortsbild,
- Umsetzung des erforderlichen
Grünausgleiches vor Ort (z.B. Baumpflanzungen an der neuen Zufahrtsstraße
oder Lärm- und Sichtschutz zur nahen Straße „Vor dem Dorf“),
- Verbesserung des vor einiger Zeit
reduzierten ÖPNV-Angebots in Immendorf.
2.)
…
3.)
…
4.)
…
5.)
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat
der Stadt Köln, die Vermarktung bzw. Bebauung der Grundstücke ausschließlich
mit der GAG,
Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke oder
Wohnungsbaugenossenschaften umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei
Enthaltung von Herrn Ilg zugestimmt.