Sitzung: 08.12.2016 BV1/0021/2016
Zusatz: Sammelumdruck vom 17.11.2016
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 1141/2016
Beschluss:
1)
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung der
Königin-Luise-Schule, Gymnasium Alte Wallgasse 10, 50672 Köln von 3 Zügen auf 4
Züge in der Sekundarstufe I und von 5 Zügen auf 6 Züge in der Sekundarstufe II
zum Schuljahr 2023/24. Bis zur Fertigstellung des vorgesehenen Erweiterungsbaus
können in der Regel jährlich nur 3 Eingangsklassen in der Sekundarstufe I und 5
Eingangsklassen in der Sekundarstufe II gebildet werden.
2)
Der Rat
beschließt zum Stellenplan 2023 die Zusetzung einer insgesamt 0,4 Stelle
Schulsekretär/in in der EG 5 TVöD für die Zügigkeitserweiterung am Gymnasium
Alte Wallgasse. Die jeweils für die Schuljahre anteiligen Stellenanteile werden
verwaltungsintern entsprechend bereitgestellt. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplans werden verwaltungsintern Stellenverrechnungen im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Die ab 2023 entstehenden zusätzlichen
Personalkosten in Höhe von 18.720 € sind bei der Veranschlagung im
Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, zusätzlich bereitzustellen.
3)
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach
Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.
4)
Die
sofortige Vollziehung des Beschlusspunktes 1 wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4
Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.
5)
Für die
räumliche Umsetzung der Zügigkeitserweiterung beschließt der Rat der Stadt Köln
ferner die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur
Errichtung eines entsprechenden Erweiterungsbaus für das Gymnasium Alte
Wallgasse 10, 50672 Köln (Königin-Luise-Schule) auf dem Grundstück Palmstraße
1, 50672 Köln nach gesicherter Finanzierung.
Die Neubebauung soll die Lücke zwischen den
anschließenden Gebäuden an der Palmstraße städtebaulich schließen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Planung und die Kostenermittlung
aufzunehmen und voranzutreiben.
Der
Planung ist das in der Raumliste aufgeführte Raumprogramm zu Grunde zu legen
(Anlage 1). Entwurfs- und konstruktionsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Die
Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI belaufen sich nach
vorläufiger Kostenschätzung auf rd. 660.000 €. Die Finanzierung der
voraussichtlich im Haushaltsjahr 2017 ergebniswirksam werdenden Planungskosten
erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, in Teilplanzeile
13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, aus veranschlagten Mitteln.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.