Beschluss:

 

1.         Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen Wohnraum zu schaffen.

Die Vermarktung erfolgt daher

·         zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe (GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder

·         an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung

jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen sind.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die – bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.

 

3.         Für die Realisierung des Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:

 

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

 

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r (Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage, Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung

·                     2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.

Stadtplanungsamt:

·                     1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r (Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)

·                     1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13 TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt LBesG NRW

 

Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.

 

4.         Der Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                           341.800 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    51.200 €.

 

Für das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:

 

Teilplanzeile 11 – Personalaufwendungen                                           177.600 €.

Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen    25.600 €.


Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018 und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.

 

Die Bezirksvertretung Porz begrüßt die Bemühungen der Stadtverwaltung zur Suche geeigneter Flächen für den zusätzlichen Wohnungsbau, hat jedoch bei der vorgeschlagenen Fläche 7.01 erhebliche Bedenken als zweckmäßige Fläche.

Die potentielle Fläche 7.01 Wesselinger Weg wird wegen fehlender Infrastruktur aus der Wohnbauoffensive gestrichen bis die Infrastrukturen wie Nahversorgung und Verkehr gelöst sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Bei Enthaltung von Frau Wilden (Pro Köln) einstimmig in geänderter Form emfpohlen.