Beschluss:
1. Aufbauend auf der zurzeit in der Beratung befindlichen
Beschlussvorlage „Neue Flächen für den Wohnungsbau“ (1028/2015) beauftragt der
Rat die Verwaltung als vorgezogene Maßnahme mit der Prüfung und Vermarktung der
in Anlage 1 genannten Flächen mit dem Ziel, in kurzer Zeit möglichst viel neuen
Wohnraum zu schaffen.
Die Vermarktung
erfolgt daher
·
zum Verkehrswert an sog. Bestandshalter im Rahmen einer Direktvergabe
(GAG, Wohnungsbaugesellschaft der Stadtwerke, Wohnungsbaugenossenschaften) oder
·
an private Investoren zum Bestgebotsverfahren im Rahmen einer Konzeptausschreibung
jeweils mit verbindlicher, im Grundbuch
abgesicherter Bindung bzgl. des Anteils an sozial gefördertem Wohnraum und/oder
Wohnungen für Menschen, die als Flüchtlinge von der Stadt Köln unterzubringen
sind.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Flächen zu
ermitteln, die mit dieser Zielsetzung vermarktet werden können. Dabei sind
prioritär solche Flächen zu untersuchen, deren Bebaubarkeit erst durch die –
bis zum 31.12.2019 befristete - Sonderregelung zur Unterbringung von
Flüchtlingen (§ 246 BauGB) möglich geworden ist.
3. Für die Realisierung des
Gesamtprojekts beschließt der Rat im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 die
Einrichtung von folgenden 6,0 Mehrstellen:
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r
(Immobilienökonom/in bzw. -wirt/in), VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT für die
Grundstückswertermittlung
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in der Fachrichtung Vermessungswesen), VGr. III/II zzgl. Technikerzulage,
Fg. 2/2b BAT für die Grundstückswertermittlung
·
2,0 Stellen BGr. A 12 Laufbahngruppe 2 LBesG
NRW bzw. VGr. IVa/III, Fg. 1b/1b BAT (StAR bzw. Verwaltungsangestellte/r) zur
Realisierung der angestrebten Grundstücksgeschäfte.
Stadtplanungsamt:
·
1,0 Stelle Technische/r Angestellte/r
(Ingenieur/in), (Diplom oder Bachelor an einer Fachhochschule, Technischen
Universität oder Technischen Hochschule) der Fachrichtung Städtebau, Stadt- und
Regionalplanung, Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung
Stadtplanung, EG 11 TVöD (VGr IVa/III, Fg. 1/1c BAT)
·
1,0 Stelle Verwaltungsangestellte/r, (Diplom
oder Master an einer Technischen Universität, Technischen Hochschule oder
Universität) der Fachrichtungen Städtebau, Stadt- und Regionalplanung,
Raumplanung, Urbanistik oder Architektur mit Vertiefung Stadtplanung, EG 13
TVöD, (VGr. II-hD, Fg. 1a BAT) bzw. Besoldungsgruppe A 13 Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt LBesG NRW
Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans sind
verwaltungsinterne Verrechnungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die
Stellen sind schnellstmöglich zu besetzen.
4. Der
Rat beschließt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen für das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster im
Teilergebnisplan 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten – in 2017 bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 341.800
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 51.200 €.
Für
das Stadtplanungsamt erfolgt die überplanmäßige Mittelbereitstellung für die
zusätzlichen Stellen im Teilergebnisplan 0901 – Stadtplanung – bei:
Teilplanzeile
11 – Personalaufwendungen 177.600
€.
Teilplanzeile
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 25.600 €.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von
insgesamt 596.200 € im Teilergebnisplan 1601 – Allgemeine Finanzwirtschaft – in
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen. Im Haushaltsplan 2018
und in der Mittelfristplanung sind die Aufwendungen zu veranschlagen.
Die Bezirksvertretung Porz
begrüßt die Bemühungen der Stadtverwaltung zur Suche geeigneter Flächen für den
zusätzlichen Wohnungsbau, hat jedoch bei der vorgeschlagenen Fläche 7.01
erhebliche Bedenken als zweckmäßige Fläche.
Die potentielle Fläche 7.01
Wesselinger Weg wird wegen fehlender Infrastruktur aus der Wohnbauoffensive
gestrichen bis die Infrastrukturen wie Nahversorgung und Verkehr gelöst sind.
Abstimmungsergebnis:
Bei Enthaltung von Frau Wilden (Pro Köln) einstimmig in geänderter Form emfpohlen.