Beschluss: Kenntnis genommen

Die vorliegende Ziel- und Leistungsvereinbarung des Bürgerzentrums Engelshof für die Jahre 2016 und 2017 wurde auf der Grundlage des vom Rat der Stadt am 30.06.2016 verabschiedeten Doppelhaushalts erarbeitet.

Die im Haushalt ausgewiesenen Zuschussbeträge an die Träger freier Einrichtungen wurden jeweils für 2016 und 2017 erhöht Die Erhöhungen berücksichtigen den von der Stadt anteilig zu tragenden Ausgleich für erhöhte Personal- und Energiekosten. Mit der erfolgten bedarfsgerechten Erhöhung ist die Existenz der Einrichtung gesichert. Sie kann ihre Angebote und Leistungen sichern und teilweise ausbauen.

BH/BZ

Betriebskosten-zuschuss 2015

Betriebskosten-zuschuss 2016

Betriebskosten-zuschuss 2017

BZ Engelshof

139.100 €

143.200 €

147.700 €

 

Der vom Rat der Stadt verabschiedete Betriebskostenzuschuss darf in voller Höhe erst dann ausgezahlt werden, wenn der Haushalt durch die Bezirksregierung genehmigt wurde. Bis dahin erfolgt in Übereinstimmung mit § 82 GO NRW eine Auszahlung auf der Basis der Veranschlagung des Jahres 2015. Sobald der Haushalt genehmigt ist, werden die Restmittel ausgezahlt. Durch die zu erwartende Auszahlung am Jahresende werden sich die Differenzbeträge nicht mehr wesentlich auf die Leistungen der Einrichtung in 2016 auswirken.

Die oben beschriebene Ausgangslage wurde bei der Beschreibung der Ziele und Leistungen mit dem Bürgerzentrum Engelshof zur Grundlage der Vereinbarung gemacht. Seitens der Einrichtung und der Fachverwaltung wurde besonderer Wert darauf gelegt, dass die genannten Wirkungsbereiche, Handlungsfelder und bedachten Zielgruppen den Bedarfslagen des Sozialraumes/Bezirkes entsprechen.

Ebenfalls wurde die Zielerreichung für das Jahr 2014 festgehalten und positiv bewertet.