Beschluss:
Die
Bezirksvertretung (jeweils beteiligte BV: Mülheim; Kalk; Porz; Chorweiler;
Nippes; Ehrenfeld; Rodenkirchen) beschließt die Richtlinie zur Gewährung von
Zuwendungen aus dem städtischen Aktivierungsfonds und übernimmt als
Entscheidungsgremium die Beschlussfassung für die Förderanträge zum Aktivierungsfonds.
Für die Beantragung von Zuwendungen werden maximal 2 Antragsdurchläufe bzw.
Abgabefristen angesetzt. Pro Antragsdurchlauf stehen jeweils 2.500 Euro zur
Verfügung. Die max. Zuwendungshöhe pro Projektantrag beträgt 1.249 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.