Zusatz: (Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 23.11.2016 allen Ausschussmitgliedern zugesandt.)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der AVR empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Förderung durch das Land NRW, die Fortführung der „Regionalagentur Region Köln“ unter der Trägerschaft der Stadt Köln für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2018.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der ESF-kofinanzierten Landesarbeitspolitik sowie aus Eigenmitteln der Stadt Köln und der beteiligten Kreise und der Städte Köln und Leverkusen.

In der dem Haushaltsplan 2016/2017 beigefügten Mittelfristplanung sind im Teilergebnisplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus – die entsprechenden Erträge in den Teilplanzeilen 2 – Zuwendungen und allg. Umlagen – und 6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen – sowie die Aufwendungen in den Teilplanzeilen 11 – Personalaufwendungen - , 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – und 16 – sonstigen ordentliche Aufwendungen – veranschlagt.

Die Bedingungen des § 82 Abs. 1 GO NRW sind erfüllt. Eine Fortsetzung des Projektes ab 01.01.2018 mit einer Förderung aus Landes- und EU-Mitteln ist ohne eine Antragstellung bis zum 04.11.2016 nicht gewährleistet.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.