Zusatz: Die Vorlage wurde als Sammelumdruck mit Schreiben vom 23.11.2016 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk versandt.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.    Der Rat beschließt das Integrierte Handlungskonzept (IHK) „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (abrufbar unter www.starke-veedel.koeln), als zukunftsweisendes Leitkonzept zur Sozialraumorientierten Stadtentwicklung. Er beauftragt die Verwaltung unter Nutzung möglicher Förderzugänge die dargestellten Maßnahmen umzusetzen.

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung von sozialraumspezifischen Einzel-IHKs. Diese basieren auf der Grundlage des Integrierten Handlungskonzeptes „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" (Leitkonzept). Folgende Reihenfolge ist für die Erarbeitung der Einzel-IHKs vorzusehen:

bereits dem Land vorgelegt:

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße als Fortschreibung des Strukturförderprogramms MÜLHEIM 2020

Meschenich und Rondorf

bis Ende 2016: Humboldt / Gremberg und Kalk
                         Bickendorf, Westend und Ossendorf

 bis Mitte 2017: Bilderstöckchen
                         Höhenberg und Vingst

bis Ende 2017: Ostheim und Neubrück
                         Bocklemünd / Mengenich
                         Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil.

Dem Rat werden die Einzel-IHKs jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung zum frühestmöglichen Zeitpunkt gebietsübergreifende und –spezifische Förderanträge zu stellen.

4.    Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im IHK „Starke Veedel - Starkes Köln: mitwirken, zusammenhalten, Zukunft gestalten" aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rd. 77,3 Millionen Euro vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderlichen Veranschlagungen des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2020 in Höhe von 51,4 Mio. € sind im Hpl. 2016/2017 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung bis 2020 berücksichtigt. Der entstehende Aufwand 2021ff (siehe Anlage 2) in Höhe von 25,9 Mio. € ist bereits nachrichtlich aufgeführt und wird in den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen berücksichtigt.

5.    Der Rat beschließt die in Anlage 1 dargestellte Abgrenzung der Sozialräume

Bickendorf, Westend und Ossendorf

Bilderstöckchen         

Blumenberg, Chorweiler und Seeberg-Nord

Bocklemünd / Mengenich

Höhenberg und Vingst

Humboldt / Gremberg und Kalk

Meschenich und Rondorf

Ostheim und Neubrück

Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil

jeweils als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen.

Im Zusammenhang mit dem Strukturförderprogramm MÜLHEIM 2020 hat der Rat am 24.11.2011 bereits ein Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mülheim beschlossen. Dieses umfasst im Wesentlichen die Sozialräume Buchheim und Buchforst sowie Mülheim-Nord und Keupstraße. Damit entfällt hier die Notwendigkeit zur Neufestlegung eines „Soziale Stadt“- Gebietes.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.