Die Verwaltung wird beauftragt
- die endgültigen Regeln für
die temporäre Nutzung von Parkplätzen zum Zwecke der Außengastronomie zu
definieren,
- die Bezirksvertretung
Innenstadt, wie bereits bei der Formulierung der Ad-hoc-Regelung, in
geeigneter Weise an diesem Prozess zu beteiligen und
- die Regelung bis spätestens 31.01.2017 zu verabschieden, so dass die interessierten Gastronomen hinreichende Planungssicherheit haben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.