Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Verwaltung wird beauftragt

 

  1. die endgültigen Regeln für die temporäre Nutzung von Parkplätzen zum Zwecke der Außengastronomie zu definieren,

  2. die Bezirksvertretung Innenstadt, wie bereits bei der Formulierung der Ad-hoc-Regelung, in geeigneter Weise an diesem Prozess zu beteiligen und

  3. die Regelung bis spätestens 31.01.2017 zu verabschieden, so dass die interessierten Gastronomen hinreichende Planungssicherheit haben.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.