„Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf 66509/09 für das Gebiet östlich der Neusser Straße, nördlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1564 und 1566, westlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 910 und 1159 und südlich der Grundstücke mit den Flurstücksnummern 1549 und 1340 in Köln-Weidenpesch —Arbeitstitel: Neusser Straße 774 in Köln-Weidenpesch— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan 66509/09 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.