Beschluss:
In Umsetzung des im Hauptausschuss am
06.06.2016 beschlossenen Antrages zur Tariferhöhung bei den freien Trägern
erfolgte im Hpl. 2016/2017ff. eine Anpassung der Zuschüsse an die Träger der
freien Wohlfahrtspflege, der freien Jugendhilfe sowie in den Bereichen
Sozialarbeit und Gesundheit an den Tarifabschluss 2016/2017.
Der Rat beschließt vor diesem Hintergrund –
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2016/2017 - für den
Bereich der Schulsozialarbeit die Personalkostenzuschüsse ab 2016 wie folgt
festzusetzen:
1. Ab 01.03.2016 wird der Höchstsatz für den Zuschuss zu
den Personalkosten pro Stelle um 2.672,68
Euro von 55.000 Euro auf 57.672,68 Euro angehoben.
2. Ab 01.02.2017 wird der Höchstsatz für den Zuschuss zu
den Personalkosten pro Stelle um weitere 1.354,37 Euro von 57.672,68 Euro auf
59.027,05 Euro angehoben.
3. Der aktuelle Höchstsatz der Zuschüsse zu den Overheadkosten und Regiemitteln bleibt konstant. Die Overheadkosten betragen 6.875 Euro pro Stelle, die Regiemittel 4.215 Euro pro Stelle (siehe Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
- 15
Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V.
(1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken
Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkungen:
Die Anlage 2 liegt der Niederschrift nicht nochmals bei.