Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Der Rat der Stadt Köln

 

-       nimmt die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2017 (Anlage 2) zur Kenntnis.

 

-       stimmt gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben –Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt