Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2014 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 17. Mai 2016 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH fest.

 

  1. Der Bilanzverlust für das Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis 31.08.2014 in Höhe von 7.186.652,24€ wird wie folgt verwendet:

 

- Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von    2.194.964,10€

 

- Auflösung Gewinnrücklage für die

  Generalsanierung der Bühnen                      2.046.763,81€

- Auflösung Betriebsmittelrücklage                 2.908.019,33€

            - Auflösung Freie Rücklage                                 36.905,00€

 

  1. Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

  1. Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt