Beschluss gemäß Änderungsantrag AN/2136/2016:
Der
erste Absatz der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert bzw.
ergänzt:
Der Rat der Stadt Köln stimmt den Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo GmbH & Co. KG, die sich aus der in der Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Synopse (Spalte Neufassung) ergeben, mit folgender Maßgabe zu:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag der RheinCargo GmbH & Co. KG dahingehend neu aufzusetzen, das alle für Arbeitnehmervertreter bestimmten Aufsichtsratsmandate mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die bei den jeweiligen Unternehmensbereichen RheinCargo Süd Köln bzw. RheinCargo Nord Neuss/Düsseldorf Gesellschaft beschäftigt sind.
Anmerkung:
Über den ursprünglichen Änderungsantrag wurde nicht abgestimmt.
Beschluss
gemäß mündlichem Antrag auf Veränderung/ Ergänzung des Änderungsantrages:
Der
erste Absatz der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert bzw.
ergänzt:
Der Rat der Stadt Köln stimmt den Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo GmbH & Co. KG, die sich aus der in der Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Synopse (Spalte Neufassung) ergeben, mit folgender Maßgabe zu:
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Gesellschaftsvertrag der RheinCargo GmbH & Co. KG dahingehend neu
aufzusetzen, das alle für Arbeitnehmervertreter bestimmten
Aufsichtsratsmandate aus dem
Unternehmensbereich RheinCargo Süd mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern
besetzt werden, die bei dem
Unternehmensbereich RheinCargo Süd Köln beschäftigt sind.
Die
für Arbeitnehmer aus dem Unternehmensbereich RheinCargo Süd Köln bestimmten
Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt
werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind
mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke - zugestimmt.
Beschluss über die so geänderte Vorlage:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Köln stimmt den Änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages der RheinCargo GmbH & Co. KG, die sich aus der in der Anlage 1 zu diesem Beschluss beigefügten Synopse (Spalte Neufassung) ergeben, mit folgender Maßgabe zu:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Gesellschaftsvertrag der RheinCargo GmbH & Co. KG dahingehend neu aufzusetzen, das alle für Arbeitnehmervertreter bestimmten Aufsichtsratsmandate aus dem Unternehmensbereich RheinCargo Süd mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt werden, die bei dem Unternehmensbereich RheinCargo Süd Köln beschäftigt sind.
Die für Arbeitnehmer aus dem Unternehmensbereich RheinCargo Süd Köln bestimmten
Aufsichtsratsmandate müssen mit Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besetzt
werden, die bei der Gesellschaft beschäftigt sind
Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke - zugestimmt.