Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.     Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2015 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest und beschließt, den Jahresüberschuss von 589.290,69 Euro an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen.

2.     Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig zugestimmt