Nachtrag: 13.12.2016

Zusatz: -Tischvorlage-

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

Dem 1. FC Köln wird die Möglichkeit eröffnet, dass er sein angestrebtes Leistungszentrum in Erweiterung des Sportparks Müngersdorf, Standort Salzburger Weg, verwirklichen kann.

Die Planung des Leistungszentrums des 1. FC Köln geschieht dabei unter folgenden Maßgaben:

a)    Prüfung einer Mitnutzung der bestehenden Fußballplätze am Salzburger Weg (z.T. Kunstrasenplätze) durch den 1. FC Köln (bei Vorrang des Breitensports) und dadurch mögliche Reduzierung des Bedarfs an neuen Plätzen.

b)    Reduzierung Fläche am Salzburger Weg (geprüft wurden 14 ha) auf die tatsächlich erforderliche Fläche (laut Kriterienraster 10-12 ha für einen Komplettumzug) und dadurch größerer Abstand zur Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße.

c)    Orientierung der Fläche entlang der Dürener Straße und dadurch größerer Abstand zur Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße.

d)    Prüfung einer Mitnutzung der Stellplätze entlang des Salzburger Weges für das Leistungszentrum des 1. FC Köln, und dadurch Reduzierung des Flächenbedarfes. Hierdurch größerer Abstand zur Wohnbebauung Erich-Deuser-Straße.

e)    Platzierung und Bauweise der für das Leistungszentrum notwendigen Gebäude auf eine Weise, dass ein zusätzlicher Immissionsschutz der Wohnbebauung entlang der Erich-Deuser-Straße erreicht wird.

f)     Eine Verlegung der Haltestelle Stüttgenshof der Linie 7 bzw. die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle, um eine bessere ÖPNV-Anbindung des Standortes Salzburger Weg und des Stadtteils Junkersdorf zu erreichen, werden geprüft.

Die im Flächenpass des STEK Wohnen für Wohnungsbau ausgewiesene Fläche „3.01 Erich-Deuser-Straße“ ist mit dem Flächenbedarf des 1. FC Köln vereinbar. Es ist durch Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen ein Abstand von 150 Metern und mehr möglich. Die Umsetzung dieser Wohnungsbaumaßnahme bleibt daher unberührt.