Nachtrag: 15.12.2016
Sitzung: 15.12.2016 BV6/0023/2016
Beschluss: endgültig abgelehnt
Vorlage: 4157/2016
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt auf Grundlage des Hauptausschussbeschlusses
vom 05.12.2016 (Vorlagen-Nr. 4008/2016) zur temporären Unterbringung
Geflüchteter die Errichtung eines Systembaus mit 240 Plätzen am Standort
Neusser Landstraße / Blumenbergsweg, 50769 Köln-Fühlingen, Gemarkung Worringen,
Flur 49, Flurstück 172, 32, 33, 34/3, 2348.
2.
Die investiven Gesamtkosten für den Neubau sowie die
Inbetriebnahme des geplanten Standorts belaufen sich auf 8.366.904 €. Für die
Errichtung neuer Unterbringungskapazitäten im Flüchtlingsbereich sind im vom
Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2016/2017 im
Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, bei der
Finanzstelle 5620-1004-0-5999 investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von
insgesamt 70.000.000 € veranschlagt. Die investiven Auszahlungsermächtigungen
werden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Einzelmaßnahme Neusser
Landstraße/Blumenbergsweg zur Verfügung gestellt.
Die investiven
Gesamtkosten für die Erstausstattung (Beschaffung des notwendigen Inventars)
des Standorts belaufen sich auf 85.200 €. Für die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften
sind im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09, Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, Finanzstelle 0000-1004-0-0001,
entsprechende Mittel vorgesehen.
Für die notwendigen Aufwandsermächtigungen i.H.v. 477.205 € sind
im vom Rat am 30.06.2016 verabschiedeten Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2016/2017 im Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004, Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum in den Teilplanzeilen
o 13 – Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 330.989
€
o 14 – Bilanzielle
Abschreibungen in Höhe von 106.716
€
o 16 – sonst. ordentliche
Aufwendungen in Höhe von 39.500
€
entsprechende Mittel
eingeplant. Die Finanzierung lfd. zahlungswirksamer Aufwendungen für die
Folgejahre ist im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt