Frau Oberbürgermeisterin Reker lässt über die Verwaltungsvorlage in geänderter Form abstimmen:

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die zu vergebenden rettungsdienstlichen Leistungen unter Nutzung der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB im Rahmen an die in Köln ansässigen Hilfsorganisationen für die Dauer von 5 Jahren zu vergeben.

 

-      Die Vergabe soll sich an wettbewerblichen Maßstäben mit den Kriterien Leistung, Kostentransparenz, Wirtschaftlichkeit orientieren.

 

-      Die Angebote müssen so beschaffen sein, dass die Akzeptanz der Krankenkassen weiterhin gewährleistet bleibt.

 

-      Damit angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels eine verlässliche und stabile Personalgewinnung und -bindung erreicht wird, sind die beauftragten Organisationen vertraglich zur Einhaltung von Sozial-Standards zu verpflichten. Dazu gehören insbesondere eine tarifgerechte und ausbildungsentsprechende Bezahlung, grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge für hauptamtliches Personal, Rechtsschutz bei einsatzbedingten Auseinandersetzungen und eine vollständige Bezahlung von persönlicher Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang.

 

-      Zur Nachwuchssicherung sind die beauftragten Organisationen vertraglich zu verpflichten, an einer bedarfsgerechten Ausbildung von Fachkräften mitzuwirken.

 

-      Bei der Leistungsvergabe an bisherige Anbieter sollen die erworbenen Ortskenntnis und damit der hohe Qualitätsstandard möglichst durch die Vermeidung von Loswechseln gesichert werden.

 

Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von Frau Oberbürgermeisterin Reker und der FDP-Fraktion mehrheitlich zugestimmt.