Beschluss:
Die
Verwaltung und die Vertreter der Stadt Köln in der Verbandsversammlung RS
werden beauftragt, auf eine Korrektur der jüngst in Kraft getretenen
Tarifregelung für Kurzstreckenfahrten dahingehend hinzuwirken, dass die bis zum
31.12.2016 geltende Umsteigemöglichkeit
– zumindest im Bereich der Stadt Köln - wieder eingeführt wird.
Die
KVB AG wird gebeten, bis zu einer abschließenden Klärung des Sachverhaltes, auf
die Anwendung der neuen Kurzstreckenreglung zu verzichten.
Darüberhinaus wird die Verbandsversammlung und der Tarifbeirat gebeten,
in eine grundsätzliche Diskussion über die Tarifstruktur zu treten, mit dem
Ziel ein attraktives und preisgünstiges System zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt