Bezirksbürgermeister Pagano (SPD-Fraktion) stellt den mündlich ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungs-maßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können:

-         Nachhaltigkeit der Maßnahme

-         Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:

o    Aufwertung

o    Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität

o    Verbesserung der Pflege und Unterhaltung

-         Die Maßnahme darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen

Übliche/gewöhnliche Standard-Folgekosten werden aus dem allgemeinen städtischen Haushalt getragen.
Darüber hinausgehende, durch einen gehobenen Standard der Ausführung verursachte (z.B. durch die Neuanlage von Schmuckbeeten) erhöhte Folgekosten sind von der zuständigen Bezirksvertretung aus ihren eigenen Finanzmitteln zu tragen.

-         Die Maßnahme sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen

-         Die Maßnahme sollte in der Regel ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen

-         Die Maßnahmen werden mit Prioritäten versehen

Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog:

 

-         Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen

-         Pflege und Bepflanzung von Baumscheiben, Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)

-         Neubepflanzung von Beeten

-         Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren

-         Verbesserung der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-, Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen

-         Ersatz- und Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen, Blumenzwiebeln)

-     Sanierung denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen

-         Verbesserung der Nutzung von Grünanlagen und anderen öffentlichen Flächen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-Flächen, u.ä.

-         Unterhaltung und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen

-         Ergänzung von Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen

-         Sanierung und Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum

Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.