Bezirksbürgermeister
Pagano (SPD-Fraktion) stellt den mündlich ergänzten Beschlussvorschlag zur
Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Finanzausschuss, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Finanzausschuss beschließt, dass die Bezirksvertretungen 1 bis 9 mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 die je Stadtbezirk für Stadtklima-/Stadtverschönerungs-maßnahmen veranschlagten Mittel nach den folgenden Kriterien verwenden können:
-
Nachhaltigkeit
der Maßnahme
-
Die Maßnahme
muss zu einer Verbesserung der Ist-Situation führen. Dies kann erfolgen durch:
o
Aufwertung
o
Verbesserung
der Aufenthalts- und Nutzungsqualität
o
Verbesserung
der Pflege und Unterhaltung
-
Die Maßnahme
darf nicht zu erhöhten Folgekosten führen
Übliche/gewöhnliche
Standard-Folgekosten werden aus dem allgemeinen städtischen Haushalt getragen.
Darüber hinausgehende, durch einen gehobenen Standard der Ausführung
verursachte (z.B. durch die Neuanlage von Schmuckbeeten) erhöhte Folgekosten
sind von der zuständigen Bezirksvertretung aus ihren eigenen Finanzmitteln zu
tragen.
-
Die Maßnahme
sollte ein Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
-
Die Maßnahme
sollte in der Regel ein
Mindestkostenvolumen von 5.000 € umfassen
-
Die Maßnahmen
werden mit Prioritäten versehen
Die Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes
und zur Verbesserung des Stadtklimas orientieren sich an folgendem Katalog:
-
Ersatz- und Neupflanzungen von Straßenbäumen
-
Pflege und
Bepflanzung von Baumscheiben,
Schutzmaßnahmen gegen das Befahren von Baumscheiben und Grünflächen (z.B. Poller, Gitter setzen)
-
Neubepflanzung
von Beeten
-
Begrünung von Verkehrsinseln/Kreisverkehren
-
Verbesserung
der Gestaltung von Grünflächen und Straßenbegleitgrün durch Pflege-,
Aufwertungs- und Sicherungsmaßnahmen
-
Ersatz- und
Neupflanzungen in Grünanlagen (z.B. Gehölze (essbare Gehölze), Blumen,
Blumenzwiebeln)
-
Sanierung
denkmalgeschützter Grünanlagen bzw. von Teilstrukturen
-
Verbesserung
der Nutzung von Grünanlagen und anderen
öffentlichen Flächen, z.B. durch Reparatur, Ersatz- oder Neubeschaffung von Bänken, Trimm-Dich-Geräten, Anlage von Boule-Flächen, u.ä.
-
Unterhaltung
und Gestaltung von Spielplätzen in Grünanlagen sowie auf Schulhöfen
-
Ergänzung von
Hinweis- und Wegebeschilderungen in Grünanlagen
-
Sanierung und
Instandsetzung von Brunnen im öffentlichen Raum
Die Aufwendungen des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms unterliegen der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss. Die Bezirke legen hierzu separate Beschlussvorlagen vor.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.