Nachtrag: 18.01.2017
Sitzung: 26.01.2017 SOZ/0020/2017
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Sammelumdruck vom 17.01.2017 versandt. Ich bitte, die Unterlagen zur Sitzung bereitzuhalten.
Beschluss: ungeändert empfohlen
Vorlage: 0277/2016
Beschluss:
Der
Rat genehmigt die im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgte Herrichtung des Objektes „An den Gelenkbogenhallen“, 50679 Köln, zur
Unterbringung von Flüchtlingen.
Für
die erforderlichen Aufwandsermächtigungen wurden im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016 in den einzelnen Teilplanzeilen folgende Mittel
eingeplant:
·
13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2.105.401,67 €,
·
14 – Aufwendungen für Abschreibungen 36.905,70
€,
·
16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von 464.857,83
€,
insgesamt 2.607.165,20
€.
Für
die investiven Auszahlungsermächtigungen zur Errichtung der Außenanlage in Höhe
von 259.304,83 € im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016,
Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle
5620-1004-0-5999 – Flüchtlings-Wohnheime, Finanzmittel in entsprechender Höhe
zur Verfügung. Die Mittel wurden im Rahmen einer Sollumbuchung bei der Finanzstelle
5620-1004-1-5183, An den Gelenkbogenhallen, bereitgestellt.
Zur Finanzierung der investiven
Auszahlungen für die Beschaffung des notwendigen Inventars sind im
Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2016 im Teilfinanzplan 1004,
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 9,
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle
0000-1004-0-0001, Mittel in Höhe von 153.941,97 € eingeplant worden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zur Beschlussfassung durch den Rat empfohlen.